Genossenschaftsidee

Ein zentrales Element von Genossenschaften ist die Einheit von Mitgliedern-Kunden-Eigentümer.

Eine Genossenschaft besteht immer zum Zweck der Förderung der Mitglieder. Dieser Zweck muss nicht nur wirtschaftliche Ziele umfassen, sondern auch soziale und kulturelle. Bei den Wohnungsgenossenschaften besteht der primäre Förderzweck darin den Mitgliedern guten und günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Somit sind die Mieter einer Wohnungsgenossenschaft auch deren Mitglieder. Gleichzeitig erwerben die Mitglieder mit dem Kauf von Genossenschaftsanteilen auch einen Anteil an den Wohnungsgenossenschaften und werden Miteigentümer dieser. Dies ermöglicht den Mitgliedern die Teilnahme an den Mitglieder- bzw. Vertreterversammlungen und hierüber aktiven Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Wohnungsgenossenschaft zu nehmen.  Die Genossenschaftsidee lässt sich somit auf drei Grundprinzipien herunterbrechen:

  • Selbsthilfe
  • Selbstverantwortung
  • Selbstverwaltung

Somit vereinen Wohnungsgenossenschaften, sowohl effiziente Marktmechanismen als auch solidarisches Handeln in einer Unternehmensform.